Häufige Fragen
Die politische Willkür der Corona-Lockdown-Maßnahmen hat, unterstützt von einigen wenigen wissenschaftlichen Regierungsberatern, einen gesamtgesellschaftlichen Schaden angerichtet. Jetzt beginnt die Zeit der Aufarbeitung. Gemeinsam mit einem starken Netzwerk wird unsere Stiftung diese Aufarbeitung vorantreiben. Denn die für erlittene Schäden Verantwortlichen sollen dazu stehen. Die Opfer sollen die Möglichkeit bekommen, einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Ferner sollen die Vorfälle geschichtlich dokumentiert sein, um ein Vergessen und eine Wiederholung zu verhindern.
Das ZAAVV setzt sich zum Ziel, die Ursachen und die Folgen des im Zusammenhang mit der Corona-Politik entstandenen Leids umfassend aufzuarbeiten und den Opfern eine Entschädigung zu ermöglichen. Durch die interdisziplinäre Aufarbeitung möchten wir gemeinsam erreichen, dass in Zukunft Entscheidungen im Sinne aller Menschen getroffen werden. Unsere Stiftung wird dabei Projekte nicht nur durch den Einsatz von Spendengeldern fördern. Das ZAAVV wird darüber hinaus soziale Bewegungen auch strategisch durch Vernetzung, Forschung und Schulung stärken.
Ja. Die vor uns liegende Aufgabe ist so groß, dass es unbedingt ein großes Netzwerk braucht. Während der Corona-Krise sind viele Organisationen entstanden, die gute Arbeit geleistet haben und noch immer leisten. Das ZAAVV strebt die Zusammenführung derjenigen Organisationen an, die die Werte und Prinzipien des ZAAVV teilen. Auch internationale Kooperationen sollen aufgebaut werden. Es bestehen bereits erste Beziehungen zu Organisationen im europäischen Ausland (Spanien und Griechenland).
Der Förderverein wurde am 12.09.2021 gegründet. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 29.10.2021. Damit war der Verein sofort handlungsfähig. Diese schnelle Möglichkeit, einen Verein zu gründen, war der Hauptgrund für die Entscheidung für einen Vereinssitz in Österreich. Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner hat dem Verein freundlicherweise seinen Kanzleisitz in Wien als Vereinsadresse zur Verfügung gestellt. Seine Mitarbeiter nehmen dort eingehende Post für den VFAMDS an.
Für die konkrete Wahl der Rechtsform und des Sitzes waren zudem folgende Kriterien maßgebend:
- Möglichkeit der Umsetzung der Instrumentarien für die Machtbegrenzung. Konkret: Implementierung eines neunköpfigen Stiftungsrats sowie die Wahl der Stiftungsratsmitglieder durch die Fördermitglieder des Vereins (VFAMDS). Die ursprünglich geplante Liechtensteiner Stiftung zum Beispiel hätte es erfordert, dass ein nicht vom ZAAVV zu bestimmender Liechtensteiner Stifter zwingend Mitglied des Aufsichtsrats ist. Ihm hätte dem bezüglich sämtlicher Entscheidungen ein Votumsrecht zugestanden.
- Staatsferne. Jegliche Form der Gemeinnützigkeit unterliegt verschärfter staatlicher Einflussnahme, so dass die Entscheidung gegen eine Gemeinnützigkeit ausgefallen ist.
- Steuerliche Aspekte. Aufgrund der Entscheidung gegen die Gemeinnützigkeit, ist der Aspekt, in welcher Höhe Spendeneinnahmen besteuert werden, wichtig für die Wahl des Sitzes.
- Sicherheit der nach Außen handelnden Personen. Unter diesem Aspekt erscheint die Schweiz als Staat außerhalb Europas besonders geeignet.
Fünf Gründe führen dazu, dass sich die Gründungsphase über einen längeren Zeitraum streckt:
1. Größe und Komplexität der Aufgabe
Die Aufgabe, die das ZAAVV angenommen hat, ist enorm groß und komplex. Ein überstürzter Beginn ohne den Bau eines sicheren Fundaments würde auf dem langen Weg, der vor uns liegt, zu einer Schieflage und schlimmsten Falls zum Einsturz des Gebäudes führen. Es ist daher wichtig, uns die nötige Zeit zu nehmen und keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Diverse andere Organisationen, die während der Corona-Krise entstanden sind, haben die Erfahrung gemacht, dass ein schneller Aufbau und ein schneller Gang an die Öffentlichkeit zu vielen Problemen und sogar zum Scheitern geführt haben Es fehlte an Strukturen, um dem Ansturm stand zu halten, viele grundlegende Dinge waren noch nicht durchdacht bzw. organisiert und letztlich hat der dadurch entstehende Stress auch zu Zerwürfnissen geführt. Aus diesen Erfahrungen haben wir gelernt. Wir möchten es anders machen.
2. Neuartigkeit der Aufgabe
Es gibt für ein Zentrum wie das ZAAVV keine Blaupause. Es muss Vieles neu gedacht und aufgesetzt werden. Die Idee braucht daher Zeit, um zu wachsen und zu reifen.
3. Finanzen
Es besteht keine Anschubfinanzierung, die es ermöglichen würde, die nötige Anzahl an Mitarbeiten hauptamtlich zu beschäftigen. Der Vorstand des VFAMDS erbringt seine Vereinsarbeit ehrenamtlich. Aus dem Aufbauteam werden zwei Personen mit einem Stundensatz von EUR 29,- netto auf selbständiger Basis bezahlt. Das ZAAVV hat sich bewusst im operativen Geschäft gegen die Einbindung ehrenamtlicher Mitarbeiter entschieden, da diese zwangsläufig ihre Aufgaben nicht mit der nötigen Ausdauer und Konsistenz erfüllen können. Die personellen Ressourcen sind daher sehr begrenzt. Erst nach und nach werden sorgfältig definierte Stellen besetzt, so es die finanzielle Situation erlaubt.
4. Implementierung der Werte und Prinzipien
Es ist von immenser Bedeutung, die Prinzipien, die sich das ZAAVV auf die Fahnen schreibt, wozu unter anderem die Gewaltfreie Kommunikation zählt, intern auch zunächst zu erlernen und zu leben. Dort, wo es im Team zu Auseinandersetzungen und Verletzungen kam, wurde daher zunächst der Fokus auf den internen Umgang gelegt, damit sich die Konflikte nicht verfestigen und schon gar nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Dies erfolgte zum Beispiel durch Workshops in gewaltfreier Kommunikation, Mediationen sowie Arbeit an sich selbst und den eigenen Triggern.
5. Hindernisse
Corona-kritischen Organisationen wird das Leben bei so banalen Dingen wie eine Kontoeröffnung oder das Finden eines Steuerberaters extrem schwierig gemacht. Dies kostet enorm viel Zeit und Energie.